Investor Relations

FAQ zum Delisting der Ekotechnika-Aktie

Die Ekotechnika AG hat am 27. September 2023 per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, die Einbeziehung der Aktien (ISIN: DE000A161234) in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf zu widerrufen und die endgültige Notierungseinstellung zu beantragen. Die Einbeziehung in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf endete damit zum 31. Oktober 2023, die anschließende Einbeziehung der Aktien in den allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf endete zum 30. April 2024. Hier finden Aktionäre der Ekotechnika AG Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was passiert mit meinen Aktien (als Kleinanleger) durch das (vollständige) Delisting?

Die Fungibilität und Visibilität der Aktie sind durch das Delisting stark eingeschränkt. Die Aktionärsrechte, u.a. zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung, bleiben unverändert bestehen. Allerdings kann eine Veräußerung der gehaltenen Aktien nur noch außerbörslich erfolgen, wenn der Verkäufer einen Käufer findet.

Warum hat man die Entscheidung erst im September 2023 getroffen? Die genannten Gründe sind doch schon länger relevant.

Wir haben anfänglich gehofft, dass sich die Situation in der Ukraine schneller verbessert. Dies ist aus heutiger Sicht nicht der Fall. Zudem sehen wir leider, dass das Kapitalmarktinteresse an Unternehmen mit dem Schwerpunkt der operativen Tätigkeit in Russland auf Jahre hinaus sehr niedrig sein dürfte.

Wird Ekotechnika in Zukunft noch über Finanzzahlen oder wichtige Unternehmensereignisse berichten?

Die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft werden weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Über die weitere Vorgehensweise zur Veröffentlichung wichtiger Unternehmensnachrichten (beispielsweise in Form von Pressemitteilungen/Corporate News) wird im jeweiligen Einzelfall entschieden.

News