Ekotechnika GmbH lädt zur zweiten Gläubigerabstimmung ein

Ekotechnika GmbH lädt zur zweiten Gläubigerabstimmung ein

02.04.2015 Corporate News

  • Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig
  • Zweite Gläubigerversammlung findet am 6. Mai 2015 in Form einer Präsenzveranstaltung in Walldorf statt

Walldorf, 2. April 2015 – Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH teilt mit, dass in der Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 SchVG der Gläubiger der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1R1A18) wertmäßig weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt haben. Damit lag für diese Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor.

An der Abstimmung vom 30. März 2015 (0:00 Uhr) bis zum 2. April 2015 (8:00 Uhr) nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in der Höhe von EUR 3,513 Mio. vertreten. Das entspricht 5,855 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 60.000.000.

Aus diesem Grund wird eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen, die als Präsenzversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung am 6. Mai 2015 in Walldorf stattfinden wird. Die Einladung dazu wird am 8. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Voraussichtlich Mitte April 2015 und damit rechtzeitig vor der zweiten Gläubigerversammlung wird das Sanierungsgutachten nach IDW S6 fertiggestellt werden. Außerdem wird die Gesellschaft im gleichen Zeitraum weitere Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung bekanntgeben.

Weitere Informationen zur Restrukturierung der Gesellschaft finden Sie unter www.ekotechnika.de/de/anleihe.html.

Konzernabschluss 2013/14 unter Änderungsvorbehalt und ungeprüft

Die Gesellschaft hat heute den unter Änderungsvorbehalt stehenden und ungeprüften Konzernabschluss 2013/14 auf der Unternehmenswebsite unter www.ekotechnika.de/de/anleihe/dokumente.html veröffentlicht. Der endgültige Konzernabschluss wird veröffentlicht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.