Ekotechnika GmbH setzt Beschlüsse der zweiten Anleihegläubigerversammlung um

Ekotechnika GmbH setzt Beschlüsse der zweiten Anleihegläubigerversammlung um

16.10.2015 Corporate News

  • Änderungen der Anleihebedingungen werden wirksam
  • Freigabebeschluss vom 30. September 2015 macht Weg frei
  • Bevorstehende Aussetzung des Handels in der Anleihe
  • Umbuchung der Anleihe in Aktienerwerbsrechte

Walldorf, 16. Oktober 2015 – Nachdem das OLG Karlsruhe in seinem Freigabebeschluss vom 30. September 2015 festgestellt hat, dass die erhobenen Anfechtungsklagen dem Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung nicht entgegenstehen, hat die Ekotechnika GmbH einen weiteren Schritt im Rahmen der Restrukturierung der Gesellschaft umgesetzt. Der Beschluss der Anleihegläubiger über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss der Kündigungsrechte der Anleihegläubiger wurde vollzogen. Die Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG hat bestätigt, dass die Bedingungen der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1R1A18) entsprechend der gefassten Beschlüsse geändert wurden. Diese Änderungen der Anleihebedingungen waren von den Anleihegläubigern auf der Versammlung vom 6. Mai 2015 mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Die Anleihegläubiger hatten in der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 insbesondere beschlossen, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1A18) auf die Abwicklungsstelle zu übertragen, um im Gegenzug je Schuldverschreibung im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (zzgl. aufgelaufener Zinsen) ein Aktienerwerbsrecht zu erhalten. Das Aktienerwerbsrecht beinhaltet das Recht entweder 25,65 Neue Aktien Serie A an der Gesellschaft (nach formwechselnder Umwandlung in eine Aktiengesellschaft) zu erwerben oder den Aktienbarausgleich aus der Verwertung der entsprechenden Aktien zu erhalten.

Die Ekotechnika bereitet derzeit alle Maßnahmen vor, um zeitnah auch den von den Anleihegläubigern beschlossenen Umtausch der Schuldverschreibungen der Ekotechnika-Anleihe in Aktien (Debt-to-Equity-Swap) umzusetzen. Für die wertpapiertechnische Abwicklung hat die Ekotechnika die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, als Abwicklungsstelle beauftragt. Zum Zweck der technischen Umsetzung wird nach Abstimmung mit den beteiligten Institutionen der Börsenhandel der Ekotechnika-Anleihe voraussichtlich mit Ablauf von Mittwoch, 21. Oktober 2015, ausgesetzt. Das Aktienerwerbsrecht (ISIN DE000A169RS9) wird dann auf Basis der Bestände vom 27. Oktober 2015 (abends) gegen Ausbuchung der Anleihe am 28. Oktober 2015 in die Depots der Anleihegläubiger eingebucht.